Nachfolgend das aktualisierte Schutzkonzept

 

1. Ausgangslage per 1.3.2021

Der Bundesrat hat am 24. Februar 2021 erste Lockerungsschritte der Massnahmen gegen den Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus beschlossen, die auch den Sport betreffen und ab dem 1. März 2021 bis vorerst 31. März 2021 gelten. Für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger gelten mit Ausnahme des Zuschauerverbots im Sport keine Einschränkungen mehr. Für Erwachsene ab Jahrgang 2000 und älter bleiben die Sporthallen noch geschlossen, ausgenommen ist der Leistungssport. Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, soll der nächste Öffnungsschritt am 22. März erfolgen.

Dieses Schutzkonzept gilt daher nur für Trainings im Leistungssport und für Trainings und Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen bis Jahrgang 2001 und jünger.

Die Kantone können die Massnahmen des Bundes verschärfen und entsprechend härtere Vorgaben vorsehen. In solchen Fällen gelten die Vorgaben des Kantons.

2. Nur symptomfrei ins Training kommen

Personen mit Krankheitssymptomen (Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fieber (>37.5°C), Fiebergefühl, Muskelschmerzen und/oder plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns) und Personen, die sich in Isolation oder Quarantäne befinden sollten, dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen.

3. Einschränkungen und Abstand

  • Trainieren dürfen nur Personen mit Jahrgang 2001 und jünger.
  • Auf dem ganzen Schulareal (inkl. Pausenplatz und Garderoben) gilt eine Maskenplicht für Kinder über 10 Jahren oder ab der 4. Klasse (wer nur ein Kriterium davon erfüllt, trägt auch eine Maske).
  • Der Abstand von 1.5m muss überall gewährleistet werden. Auf Hand-shakes wird weiterhin verzichtet.
  • Während des Trainings am Tisch sind die Spieler von der Maskenpflicht befreit.
  • Die Trainer, Aufsichtspersonen und Helfer müssen jederzeit den Mindestabstand von 1.5 Metern wahren und eine Maske tragen.
  • Trainer sind von der Maskenpflicht nur in der Zeit befreit, in der sie am Tisch mit Spielern trainieren (z.B. Balleimertraining).
  • Eltern dürfen ihre Kinder in die Halle bringen und wieder abholen. Während des Trainings oder Wettkampfes dürfen sie nicht anwesend bleiben.

4. Hygiene – gründlich Hände waschen

  • Vor und nach dem Training waschen sich Spieler und Trainer gründlich die Hände.
  • Wir empfehlen den Spielern, das Handtuch zum Abwischen des Gesichts nur mit der Spielhand anzufassen und nicht mit der Hand, in der die Bälle gehalten werden. Ausserdem empfehlen wir, sich mit der Hand, in der die Bälle gehalten werden, während des Trainings nichts ins Gesicht zu fassen.

5. Verantwortliche Person und Präsenzlisten

Der Corona-Beauftragte des TTCAA ist Tobias Klee. Bei Fragen direkt an ihn wenden: nachwuchs(at)ttcaa.ch

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 10 Tagen ausgewiesen werden können. Deshalb stellt der Covid-19 Verantwortliche des Vereins sicher, dass in jedem Training Anwesenheitslisten geführt werden und hebt alle Anwesenheitslisten während 10 Tagen auf. Kontaktpersonen einer infizierten Person können von den kantonalen Gesundheitsbehörden in Quarantäne gesetzt werden.

6. Infrastruktur und Hygiene

Die Umkleidekabinen und Duschen dürfen benutzt werden, jedoch ist dort der Mindestabstand einzuhalten und ausser beim Duschen eine Maske zu tragen. Die Spieler können mit gemeinsam benutzten Bällen trainieren. Die Spieler verzichten weiterhin auf das Abwischen der Hände am Tisch. Jede/r bringt dafür ein Handtuch mit. Wir empfehlen den Spielern, das Handtuch zum Abwischen des Gesichts nur mit der Spielhand anzufassen und nicht mit der Hand, in der die Bälle gehalten werden. Ausserdem empfehlen wir, sich mit der Hand, in der die Bälle gehalten werden, während des Trainings nichts ins Gesicht zu fassen.

Verantwortlichkeit und Solidarität

  • Swiss Table Tennis und der TTCAA zählen auf die Solidarität und Selbstverantwortung aller Clubverantwortlichen, Trainer und Tischtennisspieler resp. ihrer Eltern – wir sind und bleiben solidarisch und halten uns an die Vorgaben. Unser vorbildliches Verhalten dient dem Tischtennissport!
  • Swiss Table Tennis und der TTCAA fordern alle Trainer und Spieler auf, sich an die Massnahmen dieses Schutzkonzeptes zu halten. Die Verantwortung für die Umsetzung dieses Schutzkonzeptes liegt beim Verein sowie bei den Trainern und den Tischtennisspielern.
  • Spieler, die sich nicht an die Regeln des Schutzkonzeptes halten, dürfen vom Trainer oder vom Covid-19 Verantwortlichen des Vereins vom Training ausgeschlossen werden.
  • Swiss Table Tennis und der TTCAA übernehmen keine Verantwortung für eine allfällige Ansteckung mit dem Coronavirus während eines Tischtennistrainings.