Neue «Time-Out Regel»

Das Ressort Ausbildung STTV macht auf die ab 1.9.1999 im gesamten Verbandsgebiet gültigen Reglementsänderung betreffend "Auszeit" bzw. "Time-Out" aufmerksam.

Art. 3.4.4.2
Ein Spieler oder Paar kann eine "Time-out"-Periode (Auszeit) von bis zu 1 Minute während eines Spiels verlangen.

Art. 3.4.4.2.1
In einem Individualwettbewerb können der Spieler, das Paar oder der benannte Berater den Wunsch nach einem Time-out äussern, in einem Mannschaftswettbewerb der Spieler, das Paar oder der Mannschaftskapitän.

Art. 3.4.4.2.2
Time-out kann nur verlangt werden, wenn der Ball nicht im Spiel ist; die Absicht wird durch ein "T"-Zeichen mit den Händen angezeigt.

Art. 3.4.4.2.3
Bei einem berechtigten Wunsch auf Time-out unterbricht der Schiedsrichter das Spiel und hält eine weisse Karte hoch, die er dann auf das Spielfeld des betreffenden Spielers oder Paars legt.

Art. 3.4.4.2.4
Sobald der Spieler (das Paar), der (das) Time-out verlangte, bereit ist weiterzuspielen, spätestens jedoch nach Ablauf von 1 Minute, wird die Karte entfernt und das Spiel wieder aufgenommen.


Web-Team: Oliver Brigmann, Matthias Hess, Jonas Lorch